Navigation auf uzh.ch
Nach Ansicht des Bundesrates war der Erlass einer Notverordnung zur „Wahrung der Interessen des Landes“ gerechtfertigt, da ein Konkurs der UBS AG schädlich für die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz gewesen wäre. Er sah zudem im drohenden Konkurs eine „schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit“. Ein Ausfall der UBS AG hätte seiner Meinung nach ähnliche Auswirkungen wie etwa eine Epidemie oder eine Naturkatastrophe.