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UFSP Finanzmarktregulierung

Antwort

Reaktion der Aufsichtsbehörde

Sie kann beispielsweise Auflagen für die Aufrechterhaltung der Banklizenz erlassen.

Im Fall Adoboli hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtbehörde FINMA u.a. die Auflagen gemacht, dass die UBS AG ihre Risiken im Investmentbanking reduzieren muss und dass das Risiko-Monitoring verbessert werden soll. So sollen etwa mehr Eigenmittel für riskante Tätigkeiten bereitgestellt werden.

Eine andere Massnahme, die hier z.B. in Frage kommt, ist die Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten, um die Geschäftstätigkeit der Bank genauer zu kontrollieren und die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.

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