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UFSP Finanzmarktregulierung

Antwort

Offene Diskussion

Diese Diskussion wird aktuell von verschieden Regulatoren und Experten geführt. In Frage für die Bestimmung des Referenzzinssatzes Libor kommen insbesondere folgende Optionen:

  • Vereinigung privater Banken, unter Aufsicht des Bankenverbandes (Libor bis 2013)
  • Eingaben privater Banken bei neutralem Drittunternehmen, unter staatlicher Aufsicht (Libor ab 2014)
  • Eingaben privater Banken bei oder Schätzungen staatlicher Behörden
  • Finanzmarkt: aufgrund von realem Angebot und realer Nachfrage

Alle Optionen besitzen ihre Vor- und Nachteile. Die ersten drei Optionen bedürfen hypothetischer Schätzungen von Banken oder Behörden, welche im Ergebnis vom tatsächlichen Marktzins (aufgrund von Angebot und Nachfrage) abweichen können. Die (eigentlich wünschenswerte) letzte Option könnte den Nachteil haben, dass für gewisse Transaktionen nur selten ein repräsentativer Markt zustande kommt, so dass es auch auf Basis von tatsächlichem Angebot und Nachfrage schwierig sein kann, einen Zinssatz zu bestimmen.

Wie diese Frage schliesslich beantwortet wird, ist in wesentlichen Teilen eine politische Frage. 

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